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Auf Grundlage des Art. 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:

In der Gemeinde Selk ist am 25.11.2023 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

Für den Kreis Schleswig-Flensburg werden aufgrund der amtlichen Feststellung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bei gehaltenen Vögeln wie Geflügel, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Laufvögel eine Schutz- und eine Überwachungszone als Sperrzonen festgelegt.

1. Schutzzone (Sperrbezirk)

Es wird das Gebiet um den Seuchenbestand in Selk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Schutzzone festgelegt. Betroffen sind die Gemeinden oder Teile der Gemeinden:

Amt

Gemeinde

Amt Haddeby

Borgwedel

Busdorf

Fahrdorf

Geltorf

Jagel

Lottorf

Selk

Eine interaktive Karte mit der Restriktionszone finden Sie hier.

Die Schutzzone wird durch Schilder öffentlich gekennzeichnet, die den Aufdruck „Geflügelpest - Sperrbezirk“ oder „Geflügelpest - Schutzzone“ enthalten.

In der Schutzzone sind die Anordnungen zur Tierseuchenbekämpfung (siehe Nummer 4 der Allgemeinverfügung) einzuhalten.

 

2. Überwachungszone (Beobachtungsgebiet)

Außerdem wird um die Schutzzone eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer um den Seuchenbestand festgelegt. Betroffen sind die Gemeinden oder Teile der Gemeinden und Städte:

Amt / Stadt

Gemeinde / Stadt

Stadt Schleswig

Schleswig

Amt Arensharde

Ellingstedt

Hüsby

Lürschau

Schuby

Amt Haddeby

Borgwedel

Busdorf

Dannewerk

Fahrdorf

Geltorf

Jagel

Lottorf

Selk

Amt Kropp-Stapelholm

Groß Rheide

Klein Bennebek

Klein Rheide

Kropp

Amt Südangeln

Brodersby-Goltoft

Neuberend

Nübel

Schaalby

Taarstedt

Eine interaktive Karte mit den Restriktionszonen finden Sie hier.

Die Überwachungszone wird durch Schilder öffentlich gekennzeichnet, die den Aufdruck „Geflügelpest - Beobachtungsgebiet“ oder „Geflügelpest - Überwachungszone“ enthalten.

In der Überwachungszone sind die Anordnungen zur Tierseuchenbekämpfung (siehe Nummer 4 der Allgemeinverfügung) einzuhalten.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg können Sie hier herunterladen.