Amtliche Bekanntmachung des Kreises Schleswig-Flensburg
Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 26.11.2023 nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in der Gemeinde Selk zum 30.12.2023
Nach dem Erlöschen der Geflügelpest in der betroffenen Geflügelhaltung in der Gemeinde Selk wurde die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung vom Kreis Schleswig-Flensburg mit den entsprechenden Schutzmaßregeln vom 26.11.2023 zum 30.12.2023 aufgehoben.
Damit entfällt u.a. auch das Aufstallungsgebot und die entsprechenden Beschilderungen können entfernt werden.
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.11.2021 werden durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt, gelten unverändert weiter fort und sind daher weiterhin zu beachten.