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Stadtweg und Einkaufsstraße in Schleswig

Seit März 2024 führen die Polizei und der Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) aufgrund vermehrter Beschwerden von Bürger*innen in der Fußgängerzone regelmäßig gemeinsame Kontrollen durch. Die Kontrollen konzentrierten sich auf das Parken und Befahren der Fußgängerzone im Stadtweg sowie zwischen dem Lollfuß, ZOB und Gallberg durch Kraftfahrzeuge, Fahrräder und E-Scooter. Verkehrsschilder an den Eingängen der Fußgängerzone weisen auf die Regeln hin: Die Durchfahrt ist verboten. Fahrradfahrer dürfen nur zwischen 18:00 Uhr und 10:00 Uhr durch die Ladenstraße fahren. Zwischen 10:00 und 18:00 Uhr ist das Befahren nur mit entsprechender Genehmigung gestattet.

Im Rahmen der fußläufigen Kontrollen kam es zu mehreren Verstößen. Sowohl für den fließenden Verkehr als auch für Parkverstöße wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zusätzlich wurden zahlreiche Verwarnungen ausgesprochen. Viele Bürger*innen äußerten sich positiv über die erhöhte Präsenz von Polizei und KOD in der Innenstadt. Die gemeinsamen Kontrollen haben eine präventive Wirkung und werden fortgeführt.