Schleswig ist eine wachsende Stadt mit hoher Lebensqualität. Um dieser positiven Entwicklung gerecht zu werden, arbeiten Stadtverwaltung, Politik, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren eng zusammen. Gemeinsam haben sie zahlreiche Wohnbauprojekte auf den Weg gebracht, um den steigenden Bedarf an Wohnraum zu decken. Bis 2032 werden in Schleswig voraussichtlich rund 2.150 neue Wohnungen in Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern entstehen.
Neue Wohnprojekte im Überblick
- Auf der Freiheit: Nach aktuellem Stand werden hier 1.270 Wohnungen errichtet. 93 davon befinden sich bereits im Bau. Zudem wurde eine Pflegeeinrichtung fertiggestellt und eine Einrichtung für betreutes Wohnen ist im Bau.
- Schützenredder: 135 neue Wohnungen sind geplant. Die erste Baugenehmigung wurde bereits erteilt, und der Bau hat begonnen.
- Wichelkoppeln: Hier entstehen voraussichtlich 90 neue Wohnungen. Bereits im vergangenen Jahr wurden 24 Wohnungen fertiggestellt, die durch die soziale Wohnraumförderung des Landes gefördert wurden.
- Lutherquartier: Von den geplanten 160 Wohnungen sind bereits 53 fertiggestellt, während 90 weitere derzeit gebaut werden.
- Hesterberg (ehem. Fachklinikgelände): Hier entstehen 230 neue Wohnungen. Aktuell sind 38 Wohnungen im Bau.
- Mühlenredder/Ecke St. Jürgener Straße: Hier entstehen 14 neue Wohnungen. Weitere Nutzungen im Bereich der medizinischen Versorgung sind geplant.
- Friedrichstraße: Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit zwei Investoren, die gemeinsam bis zu
60 neue Wohnungen realisieren möchten.
Soziale Wohnraumförderung
Von den aktuell im Bau befindlichen Wohnungen werden 90 Wohnungen einer Zweckbindung unterliegen, um bezahlbaren Wohnraum für Berechtigte zu sichern. Weitere geförderte Wohnungen sind in Planung. Die Stadt Schleswig steht hierzu in engem Austausch mit dem Innenministerium bezüglich weiterer Fördermittel.
Was bedeutet Zweckbindung?
Wohnungen mit Zweckbindung werden über die soziale Wohnraumförderung des Landes unterstützt. Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können diese Wohnungen beziehen. Dank der attraktiven Förderkriterien des Landes haben bis zu 60 % aller Schleswig-Holsteiner*innen Anspruch auf einen WBS.
Informationen zum Wohnberechtigungsschein
Jede*r kann einen Wohnberechtigungsschein bei der Wohngeldstelle des Sozialzentrums in Schleswig beantragen: Sozialzentrum, Poststraße 8, Schleswig
Prüfkriterien: Die Erteilung eines WBS erfolgt nach rechtlicher Prüfung gemäß § 8 SHWoFG. Hierzu zählen Einkommens- und Vermögensprüfung sowie die Angemessenheit der Wohnraumgröße.
Mit diesen Maßnahmen setzt Schleswig ein klares Zeichen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und sorgt dafür, dass neuer Wohnraum für alle Generationen geschaffen wird.