Voraussichtlich am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl bevor. In Schleswig können die Wähler*innen neben der Möglichkeit der Briefwahl, in 16 Wahlbezirken ihre Stimme abgeben. Damit die Wahl ordnungsgemäß ablaufen kann, sucht die Stadt Schleswig insgesamt 120 engagierte Wahlhelfer*innen für 16 Wahlvorstände sowie insbesondere vier Briefwahlvorstände und zwei Wahlvorsteher*innen.
Aufgaben der Wahlhelfer*innen
Der Wahlvorstand in jedem Wahlbezirk besteht aus:
• Einer/einem Wahlvorsteher*in und Stellvertretung,
• Einer/einem Schriftführer*in und Stellvertretung,
• sowie zwei Beisitzer*innen.
Die Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der Wahl, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen.
Voraussetzungen für die Mithilfe
Um als Wahlhelfer*in tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Mindestalter: 18 Jahre,
• Wohnsitz möglichst in Schleswig,
• deutsche Staatsangehörigkeit,
• Wahlberechtigung bis spätestens 23. Februar 2025.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Wahlamt bietet vorab eine Schulung an, um alle notwendigen Informationen zu vermitteln.
Engagement wird belohnt
Neben der Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben, erhalten Wahlhelfer*innen ein sogenanntes Erfrischungsgeld als Dank für ihren Einsatz.
Jetzt anmelden!
Interessierte können sich persönlich, telefonisch (04621 814-321), postalisch, per E-Mail an wahlen[at]schleswig.de oder auf der Website der Stadt Schleswig unter www.schleswig.de/verwaltung-politik/wahlen informieren und anmelden.
Die Stadt Schleswig freut sich auf Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Ereignis.