Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die STADT SCHLESWIG sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten eine

Sachbearbeitung (m/w/d)
für den Bereich ‘Gewerbeangelegenheiten/ Märkte’

Es handelt sich um eine Stelle in Vollzeit, wobei eine Teilung der Stelle in zwei Teilzeitstellen möglich ist. Der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ist in der Bewerbung anzugeben.

Die Kreisstadt Schleswig im südöstlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg liegt zwischen Nord- und Ostsee landschaftlich reizvoll an der Schlei und bietet als Mittelzentrum mit rund 25.500 Einwohnern und einem großen Einzugsbereich ein breites kulturelles Angebot. Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten, zahlreiche Kinderbetreuungsangebote sowie alle weiterführenden Schulen in der Stadt und ein identitätsbildender historischer und moderner Gebäudebestand machen Schleswig zu einem nachgefragten Wohn- und Arbeitsstandort.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Gewerbeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldung von Gewerbebetrieben, Bewacherregister, Gewerberegisterauskünfte, Gewerbezentralregisterauszüge)
  • Marktangelegenheiten (Marktfestsetzungen, Durchführung der Jahrmärkte und der Wochenmärkte als Marktbehörde
  • Weiterentwicklung der Marktsatzung und der Marktgebührensatzung der Stadt Schleswig)
  • Ordnungsbehördliche Bestattungen nach Bestattungsgesetz SH

Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen im Aufgabengebiet bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wir bieten:

  • eine Beschäftigung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden
  • eine tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • flexible und familiengerechte Arbeitszeiten im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit
  • einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • ein sehr abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
  • eine gründliche Einarbeitung sowie zielgerichtete Fortbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit zum Arbeiten im HomeOffice
  • Angebote im Arbeits- und Gesundheitsschutz

 Von den Bewerber*innen wird vorausgesetzt:

eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung

  • zur/zum Verwaltungs(fach)angestellten

 oder

  • in einem anderen verwaltungsbezogenen Beruf

Ferner werden erwartet:

  • selbständige Arbeitsweise und Entscheidungsfreudigkeit
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
  • Empathie und soziale Kompetenz
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen
  • sichere Anwendung mit den MS-Office Standardprodukten sowie die Bereitschaft, sich in Fachverfahren zügig einzuarbeiten

Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte und Frauen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Zudem ist die Stadt Schleswig bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedengeschlechtlichen Beschäftigten zu erreichen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung beantwortet Ihnen der Leiter des Fachdienstes Personal, Herr Thede, (f.thede[at]schleswig.de) unter Tel. 04621/814-111. Haben Sie Fragen zum Aufgabengebiet, dann steht Ihnen die Leiterin des Fachdienstes Ordnung und Bürgerangelegenheiten, Frau Suhling, (k.suhling[at]schleswig.de) unter Tel. 04621/814-320, gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens zum 23.04.2025 über das Online-Bewerbungsportal ein.

Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Schriftlich oder per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt sowie aus Kostengründen auch nicht zurückgeschickt und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.

Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über das Online-Bewerbungsportal eine Bestätigung, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Eine gesonderte schriftliche Eingangsbestätigung erfolgt nicht.