Die Stadt Schleswig ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.schleswig.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise bis vollständig mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Stadt Schleswig (stadt[at]schleswig.de). Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung. - Video-Untertitel: Die meisten Videos werden mit Untertiteln veröffentlicht. Bei wenigen, längeren Videos reichen wir die Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nach.
- Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder in den Galerien sind mit den korrekten Alternativtexten versehen. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
- Govii Behördenbot: Der Behördenbot ist nicht barrierefrei, jedoch arbeiten wir gemeinsam mit dem Anbieter daran, diesen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
- Sprachwechsler von Google: Dieser Dienst ist nicht barrierefrei, die Anpassungen müssen durch Google erfolgen.
- Cookie-Widget: Der Cookie-Hinweis wird nicht am Anfang der Seite ausgegeben, sondern am Ende. Diese Einstellung ist aufgrund technischer Vorgaben des Anbieters nicht anpassbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer mit WAVE durchgeführten Selbstbewertung vom 31.07.2023.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.04.2024 überprüft.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schleswig.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Schleswig
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Fon: 0 46 21 / 8 14 - 0
Fax: 0 46 21 / 8 14 - 1 99
E-Mail: E-Mail schreiben
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 71 21
24171 Kiel
Telefon: +49 431 / 9 88 - 16 20
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de