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Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)

      

Derzeit wird ein Bauleitverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40C der Stadt Schleswig, Kreis Schleswig-Flensburg, „Industriegebiet Heinrich-Hertz-Straße“ - östlich der St. Jürgener Straße und nördlich der Biogasanalage - durchgeführt.

Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche soll ein Gewerbegebiet entstehen. Ziel ist es, dem Gewerbestandort Schleswig ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu können und attraktiv zu halten.

Den baurechtlichen Vorgaben folgend, wird nun eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Hierfür sind die Planungsunterlagen für die Öffentlichkeit einsehbar und Stellungnahmen zu dem Bauleitverfahren können eingereicht werden.

Die Unterlagen können direkt hier im Folgendem auf der Internetseite eingesehen werden.

Zusätzlich liegen sie im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:30 bis 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Bitte vorher einen Termin vereinbaren:

E-Mail: j.kaehler[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-413

Bebauungsplan Nr. 40 C - 3. Änderung - Bestandsplan
Bebauungsplan Nr. 40 C - 3. Änderung - Scoping Plan
Bebauungsplan Nr. 40 C - 3. Änderung - Scoping Begründung