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Eine Einsichtnahme der öffentlichen Auslegung ist nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 18:00 Uhr

oder per E-Mail: stadtplanung@schleswig.de

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)