1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 A "Sonder- und Gewerbegebiet Flensburger Straße"
- Gebiet beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61 -
Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 14.12.2020 eine Veränderungssperre für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 A der Stadt Schleswig „Sonder- und Gewerbegebiet Flensburger Straße“ für das Gebiet - beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61 - als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre wurde im Amtsblatt der Stadt Schleswig am 21.12.2020 bekannt gemacht. Aufgrund einer fehlerhaften Ausfertigung der Veränderungssperre wird diese nochmals in der Fassung des Beschlusses vom Dezember 2020 mit Ausfertigung vom 28.11.2022 gemäß § 16 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 22.12.2020 in Kraft.
Die Satzung mit zugehöriger Planzeichnung ist online unter www.schleswig.de (unter Bauen & Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Veränderungssperren) sowie während der Dienststunden im Fachbereich Bau der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig einsehbar.
Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: t.enders@schleswig.de oder Tel.: 04621 814-416
Eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schleswig unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Schleswig, 05.12.2022
STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - Satzung
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - Anlage zur Satzung
Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 24.04.2023 die erste Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Altstadtbereich“ – Teilbereich südlich und östlich der Knud-Laward-Straße, westlich des Wiesengangs und des St. Johannisklosters und nördlich der Schlei – als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit gem. § 16 BauGB bekanntgemacht. Die Satzung mit zugehöriger Planzeichnung ist online unter www.schleswig.de (unter Bauen Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Veränderungssperren) sowie während der Dienststunden im Fachbereich Bau der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig einsehbar.
Schleswig, 02.05.2023
STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - Satzung
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - Anlage zur Satzung
Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 08.07.2024 die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Altstadtbereich“ – Teilbereich südlich und östlich der Knud-Laward-Straße, westlich des Wiesengangs und des St. Johannisklosters und nördlich der Schlei – als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit gem. § 16 BauGB bekanntgemacht. Die Satzung mit zugehöriger Planzeichnung ist online unter www.schleswig.de (unter Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Veränderungssperren) sowie während der Dienststunden im Fachbereich Bau der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig einsehbar.
Bei gewünschter Einsichtnahme vor Ort bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: t.enders[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-416
Eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schleswig unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Schleswig, 29.07.2024
STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - 2. Verlängerung - Satzungstext
Bebauungsplan Nr. 92 - Veränderungssperre - 2. Verlängerung - Lageplan
Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 11.12.2023 eine erneute Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 113 für den Bereich „beidseitig der Flensburger Straße zwischen der Bundesstraße B201 im Norden und der Straße ‚zum Schliekieker‘ im Süden und bis einschließlich des Grundstücks Flensburger Straße 134 im Osten sowie angrenzend an den nördlich liegenden B-Plan Nr. 50“ als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit gem. § 16 BauGB bekanntgemacht. Die Satzung mit zugehöriger Planzeichnung ist online unter www.schleswig.de (unter Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Veränderungssperren) sowie während der Dienststunden im Fachbereich Bau der Stadt Schleswig, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig einsehbar.
Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
E-Mail: t.enders[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-416
Eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Schleswig unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Schleswig, 15.01.2024
STADT SCHLESWIG
DER BÜRGERMEISTER