Die Kreisstadt Schleswig ist das Mittelzentrum für den südöstlichen Teil des Kreises Schleswig-Flensburg mit rund 25.500 Einwohner*innen und einem großen Einzugsbereich aus dem ländlichen Umfeld mit über 80.000 Einwohner*innen. Die zentrale Lage zwischen Nord- und Ostsee in Verbindung mit einem großen kulturellen Angebot und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten sowie einer reizvollen landschaftlichen Lage an der Schlei machen Schleswig zu einem attraktiven Lebens- und Urlaubsort. Der Tourismus soll unter den Aspekten Nachhaltigkeit und ungestörtes Naturerlebnis ausgebaut werden. Energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden und Ausbau der Nutzung regenerativer Energien sind erklärte Ziele. Die Stadt Schleswig verfügt über einen Bahnanschluss, der an der Bahnstrecke Neumünster – Flensburg liegt. Mit zwei direkten Anschlussstellen an die A7 (Nord-Süd-Verbindung) und der direkten Lage an der B 201 (Ost-West-Verbindung) ist die Stadt Schleswig verkehrlich sehr gut angebunden und somit auch für Gewerbetreibende hoch interessant. Neben den eigenen städtischen Gewerbegebieten bestehen dank der guten Verbindung zum Umland aktuell zwei interkommunale Gewerbegebiete (Schleswig-Schuby und Schleswig-Busdorf), ein weiteres ist in Planung (Schleswig-Nübel-Schaalby).
Titel des Vorhabens | Fokusberatung Klimaschutz Schleswig |
Laufzeit | 01.06.2023 - 30.06.2024 |
Fachberatung | Bietergemeinschaft ZEBAU │Averdung ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH Große Elbstraße 146 22767 Hamburg Tel.: 040 - 380 384 0 Fax: 040 - 380 384 29 mail: info[at]zebau.de Homepage: www.zebau.de
Averdung Ingenieure & Berater GmbH Standort Hamburg: Planckstraße 13 22765 Hamburg Tel.: 040 - 771 8501 0 Fax: 040 - 771 8501 60 mail: info[at]averdung.de Homepage: www.averdung.de |
Projektträger | Z-U-G gGmbH
Geschäftsbereich Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunalrichtlinie Stresemannstraße 69-71 10963 Berlin www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
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Förderkennzeichen | 67K21552 |
„Schleswig schützt seine Natur, fördert das Naturerlebnis für seine Bürger*innen und verfolgt mittelfristig Klimaschutzziele“ – Klimaschutz ist als Ziel in Schleswig bei zahlreichen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft der öffentlichen und privaten Institutionen, der Verwaltung und der Politik verankert. Zur Weiterentwicklung und Erweiterung ihrer Klimaschutzaktivitäten und um einen Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren stattfinden zu lassen, hat die Stadt Schleswig im Januar 2020 den „Runden Tisch Klimaschutz“ eingerichtet. Ideen und Empfehlungen aus dem „Runden Tisch Klimaschutz“ werden in den städtischen Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (BKU) eingebracht.
Die Stadt Schleswig möchte ihre Klimaschutzaktivitäten ausweiten. U.a. in Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch Klimaschutz“ sind viele Ideen und Einzelmaßnahmen entstanden. Diese sollen nunmehr strukturiert zusammengefasst und nachhaltige, zukunftsfähige Klimaschutzziele formuliert werden
Am 13.12.2021 hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig beschlossen, eine Fokusberatung Klimaschutz durch ein externes Beratungsbüro im Rahmen der Förderrichtlinie der Kommunalen Klimaschutzinitiative durchführen zu lassen (VO/2021/213). Der entsprechende Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) zur Fördermaßnahmen „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld ‑ Kommunalrichtlinie“, Förderbereich: 2.01 Fokusberatung Klimaschutz, wurde seitens der Verwaltung am 28.12.2021 gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 27.09.2022 positiv beschieden.
Einzelhandelskonzept
1. Kurzanalyse | Erstellung eines strukturierten Kurzanalyse zu geplanten Aktivitäten und Maßnahmenumsetzung im fokussierten Themenfeld zum Klimaschutz (Status Quo, Auswertung vorliegender Daten, Benchmarking); Beratung in den Fachbereichen; Festlegung einer lokalen Ansprechperson für den Beratungsinhalt. |
2. Workshops (Akteursbeteiligung) | Mindestens ein Workshop mit Schlüsselakteuren aus Politik und Verwaltung zur Kommunikation des Status Quo, zur Konkretisierung der Maßnahmenauswahl für die Umsetzung sowie zur Klärung von Verantwortlichkeiten. Durchführung einer öffentlichen „Klima-Werkstatt“ zur Beteiligung der breiten Öffentlichkeit. Präsentation anlässlich der Öffentlichen Klimawerkstatt am 29.11.23 im KulturL in Schleswig |
3. Erarbeiten von Maßnahmen | Erstellung einer gemeinsam erarbeitete Maßnahmenliste von mindestens fünf Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können. |
4. Umsetzung einer Maßnahme | Vorbereitung der Auswahl mindestens einer Maßnahme und Initiierung ihrer Umsetzung. Eine Klimaschutzmaßnahme gilt als „in die Umsetzung gebracht“, wenn ein Förderantrag (Bundes- oder Landesprogramm) gestellt wurde. Wenn eine Maßnahme ohne Förderung umgesetzt wird, ist nachzuweisen, dass verbindlich mit der Umsetzung begonnen wurde, beispielsweise durch die Eröffnung eines Vergabeverfahrens oder einen Ratsbeschluss über die Umsetzung der Maßnahme. |
5. Abschlussbericht | Fertigung eines Abschlussberichtes mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf Klimaschutz (inkl. Empfehlung zur Nutzung weiterer Fördermöglichkeiten). Die Ergebnisse der Beratung und die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen werden im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vorgestellt. |
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.