Lärmaktionsplanung
Straßenverkehr stellt in Städten eine der größten Lärmquellen dar Geräusche, die von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Parkplätzen ausgehen, empfinden Anwohnerinnen und Anwohner häufig als Störung. In den schlimmsten Fällen drohen gesundheitliche Beeinträchtigung durch diese Lärmbelästigungen.
Um diese Belästigung und mögliche schädliche Auswirkungen zu verhindern, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Sie verpflichtet zusammen mit den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) die Gemeinden, wie die Stadt Schleswig, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser soll alle fünf Jahre fortgeschrieben und so den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Der Lärmaktionsplan
Ein Lärmaktionsplan bildet die zweite Stufe des Vorgehens zur Minderung und Verhinderung von Lärm. In der ersten Stufe wird der Lärmpegel in der Umgebung in sogenannten Lärmkarten dokumentiert. Der Lärmaktionsplan wird dann anschließend anhand dieser Daten von der jeweiligen Gemeinde entwickelt.
Der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2024 überarbeitet.
Für die Lärmaktionsplanung bestand für die Stadt Schleswig die Möglichkeit, bei der Lärmkartierung auch die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen zu berücksichtigen. Erstmalig sind daher nun auch innerstädtische Hauptverkehrsstraßen Teil der Lärmkartierung und finden im Lärmaktionsplan Berücksichtigung.
In seiner Sitzung am 26.03.2024 beschloss der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Mitwirkung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 07.05.2024 bis zum 24.06.2024 statt.
Im Rahmen der Auslegung haben einige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Ebenso waren aus der Öffentlichkeit Reaktionen zu verzeichnen. Drei Bürger*innen haben Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen wurden abgewogen. Anschließend haben der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig am 15.10.2024 sowie die Ratsversammlung der Stadt Schleswig am 11.11.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Am 16.12.2024 wurde der Lärmaktionsplan ausgefertigt und am 23.12.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Bericht zur Lärmaktionsplanung
Anlage 1: Lärmgrenzwerte
Anlage 2: Lärmkarten
Anlage 3: Lärmkarten mit Lärmkennziffer
Anlage 4: Lärmschutzwand
Anlage 5: Schleistraße
Anlage 6: Flensburger Straße