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Lärmaktionsplanung

Straßenverkehr stellt in Städten eine der größten Lärmquellen dar Geräusche, die von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Parkplätzen ausgehen, empfinden Anwohnerinnen und Anwohner häufig als Störung. In den schlimmsten Fällen drohen gesundheitliche Beeinträchtigung durch diese Lärmbelästigungen.

Um diese Belästigung und mögliche schädliche Auswirkungen zu verhindern, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Sie verpflichtet zusammen mit den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) die Gemeinden, wie die Stadt Schleswig, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser soll alle fünf Jahre fortgeschrieben und so den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Der Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan bildet die zweite Stufe des Vorgehens zur Minderung und Verhinderung von Lärm. In der ersten Stufe wird der Lärmpegel in der Umgebung in sogenannten Lärmkarten dokumentiert. Der Lärmaktionsplan wird dann anschließend anhand dieser Daten von der jeweiligen Gemeinde entwickelt.

In Schleswig erfolgte die gesetzlich geforderte Fortschreibung des Lärmaktionsplans erst kürzlich. Das diesbezügliche Verfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Momentan findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen statt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wird von der Stadt durch eine Auslegung beteiligt. Das bedeutet, dass die Stadt jedem Interessierten Einsicht in die Unterlagen gewährt. Interessierte können zudem eine Stellungnahme hierzu abgeben.

Die Entwicklung des Lärmaktionsplans kann von dem Beitrag der Bürger*Innen profitieren. Sie sind häufig direkt betroffen und können mit ihren Erfahrungen zu einer Lösung des Problems beitragen. Aus diesem Grund wurde die Auslegung des Lärmaktionsplans nun bis zum 24.06.2024 verlängert, um nochmals die Möglichkeit zur Beteiligung zu ermöglichen.

Der Entwurf liegt im Fachbereich Bau, Sachgebiet Stadtplanung, Gallberg 4, 1. Obergeschoss, Zimmer 414, in Schleswig während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:30 bis 18:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

Bitte vorher einen Termin mit Herrn Kähler vereinbaren:
E-Mail: j.kaehler[at]schleswig.de oder Tel.: 04621 814-413

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen, Fragen und Anregungen können während der Auslegungsfrist auch per E-Mail an stadtentwicklung[at]schleswig.de gesandt werden.

Auslegungsunterlagen

00_Bericht_LAP.pdf

01 Lärmgrenze LAP Anlage 1.pdf

02 Lärmkarten LAP Anlage 2.pdf

03 LKZ LAP Anlage 3.pdf

04 B 201 Lärmschutzwand Anlage 4.pdf

05 Schleistraße LAP Anlage 5.pdf

06 Flensburger Straße LAP Anlage 6.pdf

07 Überprüfung Aktionsplan 2023.pdf