11.11.2020 - 14 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Mi., 11.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kischkat erläutert die Vorlage und geht noch einmal kurz auf einen Fehler in der Vorlage ein. Die Ausschussmitglieder wurden mit Email vom 02.11.2020 darüber informiert, dass die festzulegenden Aufnahmekapazitäten in der Sachdarstellung versehentlich teilweise falsch wiedergegeben wurden. Die Angaben im Beschlussvorschlag sind richtig.
Beschluss
Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, ab dem Schuljahr 2021/2022 bis auf Weiters folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:
Grundschulen:
Bugenhagenschule keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten
Schule Nord 3 1. Klassen
St.-Jürgen-Schule 2 1. Klassen
Wilhelminenschule 3 1. Klassen
Gemeinschaftsschulen:
Bruno-Lorenzen-Schule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Fünfzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 10, ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen
Dannewerkschule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen
Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.
Gymnasien:
Domschule 5. 5. Klassen
Lornsenschule keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten
Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.