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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

01.03.2021 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Bürger wendet sich mit folgenden Fragen an die Ratsversammlung:

 

  1. Bisher hat aus seiner Sicht nur die Auslegung nach § 3 II stattgefunden. Wann hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung – inklusive Kindern und Jugendlichen – (bzw. eine entsprechende Veranstaltung) nach § 3 I (1) stattgefunden?

 

  1. Laut dem Scoping vom 11.09.2020, Seite 6, zieht sich entlang des Schleiufers bzw. der Hafenseite des Pionierhafens ein 50 m breiter Erholungsstreifen. Dieser ist in der Dezember-Ausgabe nicht wiederzufinden. Was hat es damit auf sich?

 

Bürgervorsteherin Roß sagt eine Antwort zu Protokoll zu.

 

Antwort aus dem Fachbereich Bau in Bezug auf den B-Plan 103 zu Protokoll:

 

Zu 1.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 11.02.2020 bis 13.03.2020 durchgeführt. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 03.02.2020. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 sind Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit. Eine gesonderte Veranstaltung ist nicht erforderlich.

 

Zu 2.

Auf Seite 6 der Scopingunterlagen sind keine Angaben zu einem Erholungsstreifen zu finden. Auf Seite 4 heißt es zum Erholungsstreifen: „Nachrichtlich übernommen und dargestellt wurden Teile des Geltungsbereiches als mögliches Überschwemmungsgebiet, der 100 m-Gewässer- und Erholungsschutzstreifen entlang des Schleiufers (gem. § 35 LNatSchG) sowie das angrenzende Holmer Noor als gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 21 LNatSchG)“. Der gleiche Absatz ist auch in den Unterlagen für den Satzungsbeschluss, ebenfalls auf Seite 4, zu finden