29.03.2021 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 29.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:45
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ein Bürger wendet sich per E-Mail mit folgenden Fragen an die Ratsversammlung:
1. Öffentlichkeit als Grundsatz
Folgende in Allris mittlerweile als öffentlich eingestellte Beschlussvorlagen standen im ersten Quartal auf den Tagesordnungen einzelner Fachausschüsse – allerdings im nichtöffentlichen Teil:
- VO/2021/17 (Beschluss über die Zuschlagserteilung der Leistungen „Tragwerksplanung“ als Stufenauftrag für die Ertüchtigung, Modernisierung und Erweiterung des Heimatgebäudes zum Kulturhaus Auf der Freiheit)
- VO/2021/18 (Beschluss über die Zuschlagserteilung der Leistungen „techn. Gebäudeausstattung“ als Stufenauftrag für die Ertüchtigung, Modernisierung und Erweiterung des Heimatgebäudes zum Kulturhaus Auf der Freiheit)
- VO/2020/032-1 (Beschluss über die Beauftragung der Stufe 2+3 der Architektenleistungen für die Ertüchtigung, Modernisierung und Erweiterung des Theaters Heimat zum Kulturhaus Auf der Freiheit)
- VO/2021/003 (Beschluss über die Erteilung von vier Aufträgen über die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für die Sanierung und den Anbau der Bruno-Lorenzen-Schule)
Mit welcher Begründung wurden die Vorlagen VO/2021/003 am 16.02.2021 im nichtöffentlichen Teil des SJS-Ausschusses bzw. die Vorlagen VO/2021/17, VO/2021/18 und VO/2020/032-1 am 18.02.2021 im nichtöffentlichen Teil des KST-Ausschusses abschließend beraten und beschlossen?
2. Vergabe nach vorangegangenem Architektenwettbewerb (RPW 2013)
Wie aus der öffentlichen Vorlage VO/2021/17 hervorgeht, soll gemäß der Beschlussfassung ein bestimmtes Ingenieurbüro mit der Tragwerksplanung für die Ertüchtigung, Modernisierung und Erweiterung des Heimatgebäudes zum Kulturhaus beauftragt werden. Dieser Beschlussfassung vorangegangen war ein Architektenwettbewerb, der nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2013 durchgeführt wurde. In diesem Zuge wurden alle Teilnehmer*innen und auch die Mitglieder des Preisgerichts und der Vorprüfung öffentlich bekannt.
Kann der Bürgermeister gewährleisten, dass die besagte Beauftragung mit den Richtlinien für Planungswettbewerbe – RPW 2013 insbesondere § 8 Abs. (2) konform ist und somit die Beauftragung gemäß der zudem nichtöffentlich beschlossenen Vorlage VO/2021/17 rechtssicher ist?
Bürgermeister Dose beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Die Beschlussvorlagen über die Beauftragung von Planungsleistungen zum Kulturhaus und der Bruno-Lorenzen-Schule sind verwaltungsseitig nicht-öffentlich eingebracht worden, weil mit Auftragsvergaben – ähnlich wie bei Grundstückskaufverträgen – Vertragsverhältnisse entstehen, die Betriebsgeheimnisse beinhalten können. Gemäß Gemeindeordnung sind jedoch auch bei Grundstückskaufverträgen diese nur dann nicht-öffentlich zu behandeln, wenn sich bei Auftragsvergaben zum Beispiel verschiedene Bieterpreise ablesen lassen. Die maßgebenden Beschlussvorlagen sowohl für das Kulturhaus als auch für die Bruno-Lorenzen-Schule enthalten solche Angaben, das ergab die nochmalige Prüfung, jedoch nicht, so dass die Beschlussfassung in der Tat hätte öffentlich erfolgen müssen. Dies werden wir in Kürze, im SJS wahrscheinlich schon morgen und dann schnellstmöglich auch im KST, nachholen mit öffentlichen Beschlussfassungen. Letztendlich sind aber auch die Beschlüsse öffentlich vorgestellt worden, z. B. im Bauausschuss, da waren auch die Vorlagen dann öffentlich.
Zu 2.
Die Rechtslage wurde mit der Kanzlei Weißleder Ewer geprüft und es erfolgte eine nochmalige Nachfrage, auch heute nochmals, beim Planungsbüro Drees & Sommer, das den Wettbewerb für uns durchgeführt hat, und es wurde bestätigt, dass die Beauftragung gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe erfolgte. Insofern habe ich keinerlei Anlass, an der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zu zweifeln.
Ein weiterer Bürger wiederholt seine Fragestellungen aus der Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung am 01.03.2021.
1.
Laut dem Scoping vom 11.09.2020, Seite 6, zieht sich entlang des Schleiufers bzw. der
Hafenseite des Pionierhafens ein 50 m breiter Erholungsstreifen. Wann ist dieser Satz aus dem aktuellen Scoping herausgenommen worden?
2.
Laut BauGB soll die Öffentlichkeit bei Planungsvorhaben in Form einer Veranstaltung beteiligt werden. Eine solche Veranstaltung hat nicht stattgefunden.
Herr Schöning beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.
Die Antwort, die zum Protokoll der Sitzung der Ratsversammlung vom 01.03.2021 gegeben wurde, hat weiterhin Bestand: „Nachrichtlich übernommen und dargestellt wurden Teile des Geltungsbereiches als mögliches Überschwemmungsgebiet, der 100 m Gewässer- und Erholungsschutzstreifen entlang des Schleiufers (gem. § 35 LNatSchG) sowie das angrenzende Holmer Noor als gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 21 LNatSchG). Der gleiche Absatz ist auch in den Unterlagen für den Satzungsbeschluss, ebenfalls auf Seite 4, zu finden.“ Möglicherweise ist die Frage darauf zurückzuführen, dass es sich nicht mehr explizit um 50 m handelt, sondern um 100m. Dies ist im Satzungsbeschluss jedoch entsprechend enthalten.
Zu 2.
In einem Gespräch mit dem Fragesteller am 26.03.2021 erfolgte eine Aufklärung dahingehend, was die Stadt Schleswig unter der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB versteht. Demnach führt die Stadt Schleswig die Beteiligung der Öffentlichkeit im erforderlichen Umfang durch. Die Vorstellung des Fragestellers geht jedoch offenbar insofern darüber hinaus, als dass auch ein Wunsch nach Informationsveranstaltungen besteht. Dieser Wunsch wird von der Verwaltung aufgenommen und geprüft. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist im vorliegenden Verfahren aber erfolgt und es bestand die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen, die auch in die Abwägung eingeflossen sind.
Bürgervorsteherin Roß unterbindet eine aufkeimende Diskussion. Es folgen Wortbeiträge von Ratsmitglied Schröder und Ratsmitglied Dr. Thaysen. Bürgermeister Dose nimmt Bezug auf die Frage, was die Verwaltung daran hindert, Informationsveranstaltungen im Rahmen von Planungsvorhaben durchzuführen. Hierzu teilt er mit, dass er in seiner Amtszeit mit Politik und Verwaltung einen Beteiligungsleitfaden entwickeln möchte. Bedingt durch die Coronapandemie konnte dieses Vorhaben aber noch nicht im gewünschten Umfang bewegt werden.
Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde stellt Ratsmitglied Korban einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt den Tausch der Tagesordnungspunkte 5 und 6.
Abstimmungsergebnis
29 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen