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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

10.11.2020 - 3 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.0...

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Wortprotokoll

Herr Falsner erläutert, dass nach § 26 Abs. 7 i.V.m. § 32 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung die Protokolle grundsätzlich als genehmigt gelten, sofern nicht bis zum Beginn der darauffolgenden Sitzung Einwendungen erhoben worden sind. Der vom Ratsherrn Lorenzen vorgetragene Änderungswunsch wurde in Abstimmung mit diesem protokolliert, so dass das Protokoll mit der vorgetragenen Änderung bereits festgestellt ist. Eine erneute Beschlussfassung ist somit nicht erforderlich.