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Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass diese form- und fristgerecht eingeladen worden sind. Zu Beginn der Sitzung sind 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist damit beschlussfähig.