30.03.2021 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 30.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ein Einwohner hat im Vorwege nachfolgende Fragen schriftlich eingereicht und darum gebeten, diese in der Einwohnerfragestunde zu behandeln.
Frage 1:
Ab welchem Zeitpunkt hat sich der Fachbereich II der Stadtverwaltung Schleswig mit dem Investitionsprogramm des Bundes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschäftigt?
Der FB II und hier der FD Bildung, Familie und Sport hat sich erstmal im August 2020 „gefreut“ als das Investitionsprogramm angekündigt wurde. Ernsthaft beschäftigt wurde sich damit dann ab Oktober 2020. Da wurde der Entwurf der Richtlinie veröffentlicht und das Schulträgerbudget für die Stadt Schleswig in Höhe von 260.000,00 € bekannt gegeben. Letztlich wurde die Richtlinie dann am 05.01.2021 endgültig beschlossen und veröffentlicht. Zu dieser liegen bereits schon wieder erste Änderungen vor.
Frage 2:
Gibt die Stadt Schleswig fristgerecht zum 31.03.2021 einen Antrag bei der Investitionsbank SH ab und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen im Hinblick auf die Abgabe des Antrages zum genannten Investitionsprogramm an der Wilhelminenschule durchgeführt und somit gefördert werden? Werden u. U. auch erforderliche Maßnahmen an anderen Schleswiger Grundschulen berücksichtigt?
Ja, ein Antrag wurde bereits fristgerecht bei der Investitionsbank SH eingereicht. Dieser umfasst lediglich Maßnahmen an der Wilhelminenschule. Andere Grundschulen wurden nicht berücksichtigt. Die anderen drei Grundschulen haben bereits seit Jahren extra gesonderte Räumlichkeiten für die Betreuung. Solche sollen nun auch an der Wilhelminenschule geschaffen werden. Es handelt sich um eine „Vollfinanzierung“ in Höhe von 260.000,00 € ohne einen Eigenanteil der Stadt Schleswig.
Gegenstand des Projektes sind
- Investive Begleitmaßnahmen (Planungsleistungen)
- Baumaßnahmen
- Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen
Die aktuell genutzten Räume liegen auf unterschiedlichen Etagen und sind nicht unmittelbar miteinander verbunden bzw. nur über die Außenanlagen zu erreichen. Anfallende Telefonate bzw. Büroarbeiten werden in einem Nebenraum der Schule abgewickelt. Daher ist beabsichtigt, die Räume örtlich zu einem separaten Bereich zusammenführen. Hierzu sind unter anderem Umbaumaßnahmen von vier Räumen und ein Deckendurchbruch im Treppenhaus für die Fortführung der Treppe in das Kellergeschoss nötig. Es sollen zwei große Räume im Kellergeschoss und zwei große Räume genau über diesen im Erdgeschoss entstehen, welche dann künftig miteinander verbunden sind. Einer dieser Räume soll zu einer kleinen Mensa umgebaut werden. Ein weiterer dieser Räume soll ein kleines Büro für die Betreuungskräfte vor Ort enthalten. Ferner sollen die derzeit nicht genutzten Außenanlagen aufgewertet werden.
Frau Kahlund erkundigt sich, warum lediglich die Wilhelminenschule von der Förderung profitiert und welche maximale Förderung die Stadt Schleswig beantragen kann. Herr Kischkat erläutert, dass die Stadt Schleswig als Schulträger eine maximale Fördersumme in Höhe von 260.000,00 € beantragen kann. Zwar besteht auch an den anderen Grundschulen grundsätzlich Bedarf, allerdings ist die Wilhelminenschule die einzige städtische Grundschule ohne extra hergerichtete Räumlichkeiten für die Betreuung. Die anderen Grundschulen haben entsprechende Räumlichkeiten, auch wenn der Bedarf steigend ist.