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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

30.03.2021 - 6 Beschluss über die Einführung eines Freizeit-Gu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Vogt erläutert den Antrag (VO/2021/054) der SPD-Fraktion und Frau Roß den Änderungsantrag (VO/2021/054-2, siehe Anlage zum Protokoll) der CDU-Fraktion.

 

Anschließend erfolgt eine längere Diskussion, wobei sich alle Teilnehmenden grundsätzlich darüber einig sind, dass Kinder und Jugendliche in dieser besonderen Zeit Unterstützung benötigen.

 

Es folgt eine kurze Sitzungsunterbrechung, damit sich die einzelnen Fraktionen beraten können. Anschließend wird zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und dann über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.

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Beschluss Änderungsantrag CDU-Fraktion

Es wird beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten zu erarbeiten, um Kindern und Jugendlichen den Weg aus der Coronakrise zu erleichtern.

 

Ziel muss es dabei sein, ein nachhaltiges Konzept mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand zu entwickeln. Bereits vorhandene Strukturen wie z.B. die Schulen, die OGS, das Gesundheitsamt, das Jugendzentrum und Schleswiger Vereine sollten als Kooperationspartner ins Auge gefasst werden. Dabei sollten auf jeden Fall die Jugendkonferenz und die Schülervertretungen der Schleswiger Schulen nach ihren Bedürfnissen befragt werden!

 

Ein Maßnahmenkatalog sowie eine Kostenermittlung in Form eines Baukastensystems (verschiedene, finanziell voneinander unabhängige Maßnahmen) soll mindestens zwei Monate vor den Haushaltsberatungen im SJS-Ausschuss vorgestellt und beraten werden.

 

Sollten Mittel aus dem Bildungspaket des Bundes verfügbar sein, werden bis zu den Sommerferien Maßnahmen erarbeitet, die bereits nach den Sommerferien beginnen können.

 

Beschluss Antrag SPD-Fraktion

Es wird beschlossen:

 

  1. Die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme von finanziellen Mitteln von 130.000 Tsd. Euro in den Haushalt 2022 der Stadt Schleswig zur Deckung von Freizeit-bzw. Aktivitäten-Gutscheinen in Höhe von jeweils zehn mal fünf Euro für Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren mit dem Erstwohnsitz in Schleswig.
     
  2. Die Höhe der einzustellenden Summe errechnet sich nach der zu erwartenden Anzahl der Kinder im entsprechenden Alter mal der beantragten Höhe der jeweiligen Gutscheine pro Kind. Im Jahr 2020 wären dies zum Beispiel geschätzte 125.000 Tsd. Euro gewesen.
     
  3. Sollte die von der Verwaltung errechnete und zu erwartende Summe höher ausfallen als die eingestellten Mittel, ist der Ausschuss darüber in Kenntnis zu setzten. Etwaige Mehrausgaben bedürfen eines Beschlusses des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt Kooperationspartner zu suchen, die diese Wertgutscheine für ihre angebotenen Leistungen akzeptieren. Im Fokus liegen hier vor allem Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Verbände, welche Freizeitangebote und Aktivitäten für die erwähnte Altersgruppe anbieten. Beispielsweise sind das Verbände wie der Kreisjugendring, der Kreissportverband, das städtische Jugendzentrum oder auch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen wie zum Beispiel die Tolk-Schau.
     
  5. Die praktische Umsetzung ist verwaltungsseitig zu entwickeln und dem Schul,- Jugend- und Sozialausschusses vorzustellen.
     
  6. Zudem wird die Verwaltung beauftragt etwaige Finanzierung durch Dritte zu prüfen und ggf. einzuwerben.
     
  7. Das Projekt wird zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 im Fachausschuss evaluiert und eine Verstätigung der Maßnahme geprüft und ggf. beschlossen.
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Abstimmungsergebnis Änderungsantrag der CDU-Fraktion

4

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Der Antrag der CDU-Fraktion gilt somit als abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis Antrag der SPD-Fraktion

5

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

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Anlagen