28.09.2021 - 4 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es sind drei Elternvertreter*innen der Schule Nord anwesend. Ein Elternvertreter berichtet von der zunehmenden Gewalt an Schulen und der Zunahme von emotionalen Defiziten bei Schülerinnen und Schülern. Die Corona-Pandemie hat dies noch verstärkt. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und Schulassistent*innen sind teilweise mit der Situation überfordert. Er richtet im Namen der Elternvertreter*innen folgende Fragen an die Anwesenden:
1) Kann die Schulsozialarbeit in den Lehrplan integriert werden und so im Rahmen des Unterrichts allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen?
2) Statt die Stunden bei der derzeitigen Schulsozialarbeiterin der Schule Nord aufzustocken wird dringend eine weitere Kraft benötigt. Ist das möglich?
3) Die wöchentlichen Arbeitsstunden der Schulassistenz orientieren sich an den Schülerzahlen aus dem Jahr 2014. Mittlerweile ist die Schülerzahl gestiegen. Ist eine Anpassung möglich?
4) Ist es möglich den Schulen in der Schwimmhalle (Fjordarium) weitere Zeiten zur Verfügung zu stellen, um fehlende Schwimmkenntnisse abzubauen?
Die Fragen werden von Herr Kischkat und den übrigen Anwesenden wie folgt beantwortet:
1) Die Stadt Schleswig hat keinen Einfluss auf den Lehrplan. Dieser ist grundsätzlich Sache des Landes Schleswig-Holstein. Das Thema Schulsozialarbeit wird auch gesondert noch unter TOP 10 („Jahresbericht Schulsozialarbeit“) behandelt.
2) Für die Schulsozialarbeit an den städtischen Schulen erhält die Stadt derzeit einen jährlichen Zuschuss vom Land in Höhe von rund 246.000 Euro. Diesen Betrag stockt die Stadt Schleswig freiwillig mit weiteren Mitteln (rund 220.000 Euro jährlich) auf. Nunmehr gibt es ein neues Förderprogramm des Landes, aus dem u. a. eine Aufstockung der Schulsozialarbeit (befristet bis 31.12.2022) gefördert wird. Für Schleswig können daraus bis zu 23 Stunden/Woche zusätzlich an den städtischen Schulen finanziert werden. Vorgabe des Landes ist, vorrangig die Stunden der bisherigen Schulsozialarbeiter*innen aufzustocken und neue Kräfte nur in Ausnahmefällen einzusetzen. Verwaltungsseitig ist geplant, für die Schule Nord diese Ausnahmeregelung zu nutzen.
3) Für die Schulassistenz an den städtischen Schulen ist das Land Schleswig-Holstein zuständig. Verwaltungsseitig wird aber Kontakt zum Land aufgenommen und geklärt, ob die wöchentlich zur Verfügung stehende Stundenanzahl aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen angepasst werden kann.
4) Die Zuständigkeit für die Schwimmhalle liegt bei den Stadtwerken. Die Schwimmhalle wird nicht nur von den Schleswiger Schulen genutzt, sondern auch von den Schulen aus dem Umland. Freie Zeiten sind derzeit nicht vorhanden.
Protokollnotiz:
Mittlerweile hat Herr Löhr Kontakt zu der Schleswiger Stadtwerke GmbH aufgenommen. Der für die Schwimmhalle zuständige Geschäftsführer Herr Spehr wird sich direkt mit Herrn Löhr in Verbindung setzen.
Nach einer längeren Diskussion bedanken sich die Anwesenden für das Engagement der Elternvertreter*innen.