28.09.2021 - 13 Beschluss über die Bereitstellung von Menstruat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 28.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-, SSW-, FWS-Fraktion sowie Ratsmitglied Schröder (Die Linke)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Korban erläutert kurz den bisherigen Verlauf und verweist auf die Vorlage.
Frau Ross erkundigt sich, ob die Menstruationsartikel nur für „Notfälle“ ausgelegt werden sollen. Sie erhält die Rückmeldung, dass es nicht nur um „Notfälle“ geht, sondern sich Betroffene jederzeit bedienen können.
Herr Kischkat und Frau Ross fragen nach, ob auch in den Schulen die Menstruationsartikel in den Sanitärräumen ausgelegt werden sollen oder dort andere Lösungen denkbar sind (z. B. Auslage/Abholung im Sekretariat). Angedacht ist, die Menstruationsartikel auch in den Schulen in den Sanitärräumen zur Verfügung zu stellen. Sollte das nach einem Erprobungszeitraum nicht funktionieren, kann über andere Lösungen nachgedacht werden.
Frau Dr. Pfannkuch hakt nach, ob sich die Bereitstellung der Menstruationsartikel nur auf städtische Gebäude bezieht. Dies wird bestätigt.
Beschluss
Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig im ersten Schritt Menstruationsartikel auf den Toiletten in nachfolgenden Gebäuden kostenfrei zur Verfügung stellen wird:
- Schulen
- Museen
- Liegenschaften der Verwaltung
- und Gebäude mit ähnlicher Nutzung (bspw. VHS)
Weitergehend sollen der AWO in Schleswig und der Tafel in Schleswig die Menstruationsartikel kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Sofern die Mehrkosten, welche als gering eingeschätzt werden, nicht durch die bestehenden Haushaltsmittel abgedeckt werden können, sind hierfür zukünftig Haushaltsmittel einzuplanen.
Gleichzeitig soll die Stadt prüfen, ob auch nachhaltige Verpackungsmaterialien gewählt werden können, um einen Anstieg von Plastikmüll in Grenzen zu halten.
An den Schulen wird nach einem Jahr evaluiert und dem SJS in aller Kürze berichtet, ob die freie Verfügung über die Mittel sich bewährt hat (Vandalismus etc.).