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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

04.05.2021 - 10 Beschluss zur Nutzung nachhaltiger Baustoffe du...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende hält den Sachvortrag und begründet die Vorlage.

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Beschluss

Es wird beschlossen, den Runden Tisch Klima zu beauftragen, sich mit der Nutzung nachhaltiger Baustoffe durch die Stadt und die städtischen Beteiligungen (im weiteren „Stadt“ bezeichnet) sowie durch private Investoren bei allen anstehenden Neu- und Anbauten oder Renovierungen zu befassen und dem Bau- und Umweltausschuss bis zum 31.03.2022 eine Handlungsempfehlung vorzulegen. Auch nachhaltige Dämmstoffe sind zu berücksichtigen.

 

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte mit einzubeziehen:

 

- Sanierung von Altbauten statt Neubau spart am meisten Ressourcen

 

- Graue Energie eines Baustoffs, also der Energiebedarf für u. a.

 

o Herstellung

o Transport

o Lagerung

o Verkauf

o Entsorgung

 

- Recyclinggrad eines Baustoffs

 

- Art und Umfang der nachhaltigen Baustoffe, die bereits jetzt verwendet werden

 

- Energieverbrauch während des Lebenszykluses der Baumaßnahme

 

- Bautechnische und rechtliche Vorgaben der Baumaßnahme

 

- Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme

- Einhaltung der übrigen städtischen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des geförderten Wohnraums

 

Im Ergebnis soll für die Entscheidungsträger im Bau- und Umweltausschuss dargestellt wer-den, ob und in welcher Form sich aktuell eine Handlungsmöglichkeit ergibt, bei eigenen Maßnahmen und bei Maßnahmen privater Investoren Vorgaben bzgl. der Sanierung von Altbauten und der Nutzung nachhaltiger Rohstoffe zu treffen, z. B. in Form einer Quote der verbauten Baustoffe.

 

Hierbei sollen die unterschiedlichen Maßnahmen sozialverträglich berücksichtigt und ggf. bei einer Quote abgeschichtet werden, z. B.

 

- Baumaßnahme für den Eigenbedarf

 

- Bau eines Mehrfamilienhauses als Investitionsobjekt

 

- Büronutzung

 

- Nutzung durch Handel, Handwerk und Gewerbe

 

- Straßenbau

 

Zudem soll auch berichtet werden, inwiefern bei Unterschreiten der Vorgaben z. B. eine Zahlung in einen Umweltfonds verlangt werden kann, aus welchem sodann Umweltförderungsmaßnahmen finanziert werden.

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Abstimmungsergebnis

7

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen