Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.09.2022 - 14 Beschluss über den Erlass einer 1. Nachtragshau...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Barz, stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses, hält den Sachvortrag und verweist auf die der Tagesordnung beigefügte Änderungsliste.

Reduzieren

 

Beschluss

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 wird in der Fassung der Drucksache VO/2022/109 nebst kurzfristiger Anpassungen beschlossen.

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der §§ 80 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom

26. September 2022 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

 

 

 

 

1.  im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 Gesamtbetrag der

 Erträge

6.509.000 EUR

 

67.586.700 EUR

74.095.700 EUR

 Gesamtbetrag der

 Aufwendungen

 

170.500 EUR

72.327.400 EUR

72.156.900 EUR

 Jahresüberschuss

1.938.800 EUR

 

0 EUR

1.938.800 EUR

 Jahresfehlbetrag

 

4.740.700 EUR

4.740.700 EUR

0 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

7.240.600 EUR

 

62.859.500 EUR

70.100.100 EUR

 

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

135.800 EUR

 

66.961.600 EUR

67.097.400 EUR

 

 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

2.134.500 EUR

21.167.300 EUR

19.032.800 EUR

 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

1.364.800 EUR

23.400.300 EUR

22.035.500 EUR

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

 

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

 

von bisher

 

 

 

 

14.838.100 EUR

 

 

 

 

auf

 

 

 

 

11.970.200 EUR

 

 

  1. der Gesamtbetrag der
    Verpflichtungsermächtigungen

 

 

von bisher

 

15.390.000 EUR

 

auf

 

7.830.000 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am …………. erteilt.

 

 

 

 

Schleswig,

STADT SCHLESWIG

 

DER BÜRGERMEISTER

 

 

 

 

 

 

 

Stephan Dose

 

Bürgermeister

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

26

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage