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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

07.11.2022 - 4 Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

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Wortprotokoll

Erster stellvertretender Bürgervorsteher Haeger verpflichtet den Ratsherrn Manthey-Oye nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein. Er weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.