07.11.2022 - 4 Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 07.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Erster stellvertretender Bürgervorsteher Haeger verpflichtet den Ratsherrn Manthey-Oye nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein. Er weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.