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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

06.09.2022 - 16.2.5 Zuständigkeit Radweggestaltung

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Wortprotokoll

Herr Manthey-Oye fragt nach der Zuständigkeit für die Anlage von Radwegen. Er kritisiert insbesondere den Zustand und das doppelte Vorhandensein der Wege in der Berliner Straße, im Mühlenredder, in der St. Jürgener Straße und der Schubystraße.

 

Herr Pesenacker antwortet, dass für die Anordnung von Radwegen das Sachgebiet Straßenrecht zuständig zeichnet. Die Anlage sogenannter Schutzstreifen ist nachgewiesen der sicherste Weg für die Fahrradfahrer, da sie in diesem Bereich von den anderen Verkehrsteilnehmern am besten wahrgenommen werden.