24.04.2023 - 15 Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 24.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:36
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02. bis zum 17.03.2023 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle). Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und frühzeitige TöB-Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Der gegebene Hinweis ist bereits in der Begründung unter Hinweise aufgeführt und wird entsprechend im Teil-B-Text ebenfalls berücksichtigt. Eine Information der zukünftigen Bauherren ist somit gewährleistet.
Kreis Schleswig-Flensburg - zusammenfassende Stellungnahme
Denkmalschutzbehörde
Die nebenstehenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der weiteren Planung bzw. der späteren Baumsetzung wird sich die Architektin mit der Denkmalschutzbehörde weiterhin abstimmen, um eine eventuelle Beeinträchtigung auszuschließen.
Wasserbehörde
Eine entsprechende Abstimmung wird durch den Fachplaner vorgenommen.
Bodenschutzbehörde
Die nachfolgenden Hinweise bzw. Auflagen werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und TöB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Die Information wird an den Bauherrn weitergegeben.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Information wird an den Bauherrn weitergegeben.
Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH
Die allgemeingültigen Hinweise werden an die Vorhabenträger weitergeleitet.
Stadtwerke SH GmbH & CO KG
Die Hinweise werden an die Vorhabenträger weitergeleitet.
Kreis Schleswig-Flensburg – Der Landrat
Zu artenschutzrechtliche Prüfung:
Der Vorhabenträger ist über diese Vorgabe zu unterrichten.
Zu Ersatzpflanzungen:
Die textlichen Festsetzungen werden überarbeitet.
Zu fledermaus- und Insektenfreundliche Außenbeleuchtung:
Die textlichen Festsetzungen werden überarbeitet.
Zu Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Bürger 1
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 beabsichtigt die Stadt Schleswig die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Projektes „housing first“ umzusetzen. Das Vorhaben soll auf dem Flurstück 252 der Flur 38 realisiert werden. Das Flurstück befindet sich im Besitz der Stadt Schleswig. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf regelt die Überbauung und die notwendigen Abstandsflächen zu den benachbarten Grundstücken. Diese Vorgaben sind bauordnungskonform im B-Plan festgesetzt. Die seitens des Beschwerdeführers angesprochene Zufahrt und die Abstellmöglichkeit für sein Wohnmobil befinden sich auf diesem städtischen Grundstück. Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Wirtschaftsförderung und Liegenschaften besteht weder ein Nutzungs- noch Überwegungsrecht auf diesem städtischen Flurstück zugunsten des Beschwerdeführers. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachzuvollziehen, warum diese unrechtmäßige Nutzung nun durch eine Umplanung der Stadt Schleswig legitimiert werden soll.
Vor diesem Hintergrund wird der Einspruch gegen die Planung zurückgewiesen.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Bebauung Ansgarweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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367,7 kB
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1,6 MB
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6 MB
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(wie Dokument)
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109,6 kB
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(wie Dokument)
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174,3 kB
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