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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.06.2023 - 6.1 Verpflichtung und Amtseinführung

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Wortprotokoll

Danach nimmt Ratsfrau Roß auf Befragen die Wahl zur Bürgervorsteherin an und wird durch Ratsherrn Ley nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeiten eingeführt. Ratsherr Ley weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.

 

Danach übernimmt Bürgervorsteherin Roß den Vorsitz der Sitzung