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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.06.2023 - 7 Verpflichtung und Amtseinführung der neuen Rats...

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Wortprotokoll

Bürgervorsteherin Roß verpflichtet die Ratsmitglieder nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein. Sie weist weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.