26.06.2023 - 23 Beschluss über die Satzung der 4. Änderung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 26.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die öffentliche Auslegung nach §§ 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 30.05.2022 bis zum 30.06.2022 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und TöB-Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB:
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Kreis Schleswig-Flensburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt abgewogen:
Die örtlichen Bauvorschriften und die Hinweise zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht werden redaktionell angepasst.
Der Hinweis wird im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Die zwingend umzusetzenden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen werden in den Hinweisen auf der Planurkunde aufgezählt.
Die Hinweise zur Außenbeleuchtung werden im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Abfallbetriebe Schleswig-Flensburg (ASF)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Stadt Schleswig, Fachbereich Bau, Fachdienst Tiefbau, Sachgebiet Verkehrsplanung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zur Gehweggestaltung im Bereich der Tiefgaragenzufahrt werden im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Regionaldezernat Nord, Technischer Umweltschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Deutscher Wetterdienst
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird beachtet.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde Flensburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Handwerkskammer, Flensburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Industrie- und Handelskammer, Flensburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Schleswiger Stadtwerke, Schleswig
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung beachtet.
Amt Haddeby, Sachgebiet Bauwesen
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bürger*in
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und wie folgt abgewogen:
Die Stadt sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen öffentlichen Fußweg. Das Plangebiet ist gut an die öffentliche Infrastruktur angebunden.
Von den übrigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen oder die eingegangen Stellungahmen enthielten ausschließlich Hinweise, die für den Bebauungsplan nicht relevant sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans Nr. 8 A für die Wohnbebauung Hesterberg, für das Gebiet südlich der Wohnbebauung an der Schubystraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und dem Hesterberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über - 7 - den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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