11.12.2023 - 27.2 Beschluss über die Anpassung der Zweitwohnungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss
Es wird beschlossen, § 5 der Zweitwohnungssteuersatzung vom 13.12.2021 wie folgt zu ändern:
§ 5 Steuersatz
Die Steuer beträgt 8,0 v. H. des Maßstabes nach § 4 für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2020.
Die Steuer beträgt 4,5 v. H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2021.
Die Steuer beträgt 4,75 v. H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2024.
Die Steuer beträgt 5,0 v. H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2026.