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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

11.12.2023 - 22 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     11.381.300 Euro

die Aufwendungen    11.157.800 Euro

der Jahresgewinn         223.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen    21.165.800 Euro

die Auszahlungen    21.165.800 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf    18.045.700 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   34.993.000 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf       3.000.000 Euro

 

2) Die 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 1 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt:

 

a) pro Wohneinheit- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen

        Kalendermonat 7,50 Euro

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

35

Ja-Stimmen

  0

Nein-Stimmen

  0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage