11.12.2023 - 22 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 11.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 11.381.300 Euro
die Aufwendungen 11.157.800 Euro
der Jahresgewinn 223.500 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 21.165.800 Euro
die Auszahlungen 21.165.800 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 18.045.700 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 34.993.000 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 3.000.000 Euro
2) Die 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 1 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt:
a) pro Wohneinheit- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen
Kalendermonat 7,50 Euro
Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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