03.04.2023 - 8.3 Zusammenarbeit von Polizei und Kommunalem Ordnu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 03.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bürgermeister Dose berichtet, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und örtlichen Ordnungsbehörden per Landeserlass pflichtige Aufgabe ist und in Schleswig nach der Corona-Pandemie nun konkrete Formen annimmt. Aufgrund mehrerer Beschwerden über das Befahren des Stadtweges außerhalber der Lieferzeiten (18:00 – 10:00 Uhr) wurde im regelmäßigen Austauschgespräch zwischen der Polizei und der Ordnungsbehörde nun entschieden, in diesen Fällen gemeinsam vorzugehen. Rechtlich ist der KOD entgegen der Polizei nicht befugt, Maßnahmen, die den fließenden Verkehr betreffen, zu ergreifen. Es würde somit eine Aufgabenaufteilung zwischen dem fließenden Verkehr und dem ruhenden Verkehr vorgenommen werden. Ziel ist die Sensibilisierung und eine Steigerung der Sicherheit der Bürger*innen. Aus diesen Gründen findet am 5.4.2023 ab 11:00 Uhr der erste pressewirksame Termin statt. Anschließend an die folgenden Termine findet eine Evaluation statt, um ggf. Änderungen vorzunehmen (Ausweitung des Bereiches, Änderung der Uhrzeiten, o. Ä.). Darüber hinaus ist eine Schulung des KODs durch die Polizei zum Umgang in Gefahren- und Gewaltsituationen (Selbstverteidigung) in der Feinabstimmung.