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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

27.11.2023 - 7.2 Einsatz von Gebärdensprachendolmetschenden

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Wortprotokoll

In Ergänzung zu TOP 7.4 der Hauptausschusssitzung am 30.10.2023 werden die eingereichten Fragen zu diesem Thema im Folgenden beantwortet.

 

Anfrage der SPD-Fraktion:

Im Namen der SPD-Fraktion bittet Ratsherr Vogt um Beantwortung folgender Fragen:

Für das Haushaltsjahr 2023 wurden erstmals Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um Gebärdensprachendolmetscher bei Bedarf u.a. zu Sitzungen der Ratsversammlung hinzuzuziehen. Bei einer Sitzung war auch ein Gebärdensprachendolmetscher anwesend.


In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

1. In welcher Höhe wurden bisher Haushaltsmittel für die Bezahlung von Gebärdensprachendolmetschern aufgewendet?

2. Wie oft wurden Gebärdensprachendolmetscher durch die Stadt beauftragt bzw. wie oft hat eine Kostenerstattung stattgefunden?

3. Besteht eine verwaltungsinterne Vorgabe zur Buchung der Gebärdensprachendolmetscher? Falls ja bitten wir um Aushändigung.

4. Ist es zutreffend, dass die Kostenübernahme von Gebärdensprachendolmetschern für Sitzungen der städtischen Ausschüsse abgelehnt wurde?

5. Ist es zutreffend, dass Kosten, welche durch eine Beauftragung durch Dritte vorgenommen werden, nicht durch die Stadt übernommen werden?

Antworten der Verwaltung:

Zu 1. In 2023 wurden bisher 1.864,25 Euro aufgewendet.

Zu 2. Es sind für 3 Veranstaltungen Gebärdensprachendolmetschende beauftragt worden, davon 2 durch die Stadt SL und 1 durch Herrn Rieger; alle Kosten hat die Stadt SL getragen.

Zu 3. Ja, diese ist am 17.1.2023 an alle Mitarbeitenden per E-Mail gegangen und liegt diesem Protokoll als Anlage bei (nicht öffentlich).

Zu 4. Gemäß Beschluss des Finanzausschusses am 23.11.2022, TOP 11, sowie der Ratsversammlung am 12.12.2022 ist der Einsatz von Gebärdensprachendolmetschenden für die Ausschusssitzungen nicht vorgesehen.

Zu 5. Nein, es ist eine Beauftragung durch Herrn Rieger erfolgt und die Stadt SL hat die Kosten getragen.