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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.11.2023 - 6.15 Beschluss über das Aussetzen der Hundesteuer fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussempfehlung

Es wird beschlossen, die Hundesteuer für vermittelte Hunde aus dem Schleswiger Tierheim für einen Zeitraum von 2 Jahren auszusetzen.

 

Anmerkung der Verwaltung

§ 7 der Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung einer Hundesteuer vom 15.12.2020 (Hundesteuersatzung) würde um folgenden Tatbestand für eine Steuerbefreiung ergänzt werden:

 

Nr. 9

Hunden, die unmittelbar vor der Aufnahme in den Haushalt im Tierheim Schleswig des Tier-

schutzvereins Stadt Schleswig und Kreis Schleswig-Flensburg e.V. dauerhaft unterge-

bracht waren.

Eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims ist vorzulegen (z. B. Tierabgabevertrag).

Die Steuerbefreiung gilt ab dem Kalendermonat der Aufnahme in den Haushalt für die Dauer

von 24 Monaten.

Die Befreiung wird nur für einen Hund pro Haushalt gewährt

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Abstimmungsergebnis

12

Ja-Stimmen

  1

Enthaltungen