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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

17.01.2023 - 15 Fortsetzung zum Beschluss über die Aufstellung ...

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Beschluss

  1. Aufstellungsbeschluss:
    Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr.98 für das Gebiet der ehemaligen Kleingartenanlage 'Altstädter Schützenkoppel', westlich Schützenredder, östlich Voßkuhl und südlich Dachsbau aufzustellen.

    Der Bebauungsplan Nr. 98 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2. Auslegungsbeschluss:
    Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
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Abstimmungsergebnis

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen