21.02.2023 - 12.2.1 Markierung "Haifischzähne"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.2.1
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsherr Haeger bittet um Prüfung, ob an der Einmündung der Magnussenstraße zum Erdbeerenberg die „Haifischzähne“ zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung aufgezeichnet werden können.
Antwort zum Protokoll:
Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird darauf hingewiesen, dass Haifischzähne Verkehrszeichen (VZ 342) sind. Nach § 45 (9) Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aus zwingendem Grund erforderlich ist. Im betreffenden Gebiet Erdbeerenberg/Magnussenstraße gilt die allgemeine Vorfahrtregel rechts vor links. Aufgrund der dort vorherrschenden Verkehrssituation ist kein zwingender Grund im Sinne des § 45 Abs. 9 S.1 StVO erkennbar.