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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

21.02.2023 - 4.2 Bürgerinformation Radfahrwege

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Wortprotokoll

Ein Bürger bemängelt am Beispiel des Fahrradschutzsteifens in der St. Jürgener Straße, dass viele Bürger*innen auch noch den nichtbenutzungspflichtigen baulichen Geh- und Radweg nutzen würden. Er ist der Meinung, dass die Stadt die Bürger*innen über die geänderte Nutzung besser informieren müsste.

 

Bürgermeister Dose antwortet, dass die Stadt über die Homepage und Pressemitteilungen ausreichend informiert hat. Die Breite des „alten“ baulichen Radweges beträgt unter 1,50 m und erfüllt damit nicht die Mindestanforderung an einen benutzungspflichtigen Radweg. Zudem wäre ein benutzungspflichtiger Radweg mit dem entsprechenden blauen Verkehrszeichen (VZ 237) gekennzeichnet. In diesem Falle steht es den Radfahrenden frei, welcher Weg benutzt wird.

Der Vorsitzende ergänzt, dass auch der ADFC innerhalb des Stadtgebietes über die geltenden Rechte und Pflichten informiert hat.