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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

24.04.2023 - 10.2.3 Radweg Husumer Straße

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Wortprotokoll

Herr Sager fragt, warum in der Husumer Straße stadteinwärts der Radweg an der Bushaltstelle endet. Dies wäre für die Radfahrer sehr unsicher.

 

Antwort zum Protokoll: Das Halten und Parken ist auf Schutzstreifen untersagt. Würde der Fahrradschutzstreifen im Bereich der Bushaltestelle durchgezogen werden, so würde es im Umkehrschluss bedeuten, dass der Bus dort nicht stehen dürfte um die Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zulassen. Radfahrer dürfen weiter auf der Fahrbahn fahren. Der Schutzstreifen wird nicht wieder aufgenommen, da ein Kreuzungsbereich folgt und aufgrund des Straßenverlaufs die notwendigen Fahrbahnmindestbreiten nicht eingehalten werden können, um einen Fahrradschutzstreifen anzuordnen.