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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

21.11.2023 - 15.2.1 Verkehrsrechtliche Situation im Lollfuß

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Wortprotokoll

Herr Schröder fragt, inwiefern im Lollfuß die Umsetzung einer Tempo-30-Zone möglich ist. Bürgermeister Dose antwortet, dass die Straßenverkehrsbehörde nach den bisher geltenden Regelungen der StVO nicht dazu befugt ist, eine Tempo 30-Zone anzuordnen. Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen der StVO ändern, wird die Thematik erneut geprüft.