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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

08.11.2023 - 10 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, ab dem Schuljahr 2024/2025 bis auf Weiters folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:

 

Grundschulen:

Bugenhagenschule  3   1. Klassen

Schule Nord   3   1. Klassen

St.-Jürgen-Schule  2   1. Klassen

Wilhelminenschule  2   1. Klassen

 

Gemeinschaftsschulen:

Bruno-Lorenzen-Schule 4   5. Klassen*

Dannewerkschule  4   5. Klassen*

 

Bruno-Lorenzen-Schule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine

 Vierzügigkeit in der Klassenstufe 5 (6. bis 10. Klasse fünfzügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Dannewerkschule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.

 

Ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen. Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.

 

Gymnasien:

Domschule   5   5. Klassen

Lornsenschule 5   5. Klassen

 

Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.

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Abstimmungsergebnis

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen