08.11.2023 - 10 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sportausschuss
- Datum:
- Mi., 08.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:31
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, ab dem Schuljahr 2024/2025 bis auf Weiters folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:
Grundschulen:
Bugenhagenschule 3 1. Klassen
Schule Nord 3 1. Klassen
St.-Jürgen-Schule 2 1. Klassen
Wilhelminenschule 2 1. Klassen
Gemeinschaftsschulen:
Bruno-Lorenzen-Schule 4 5. Klassen*
Dannewerkschule 4 5. Klassen*
Bruno-Lorenzen-Schule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine
Vierzügigkeit in der Klassenstufe 5 (6. bis 10. Klasse fünfzügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.
Dannewerkschule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen.
Ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen. Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.
Gymnasien:
Domschule 5 5. Klassen
Lornsenschule 5 5. Klassen
Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.