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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

12.07.2023 - 2 Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

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Wortprotokoll

Herr Bergemann verpflichtet die bürgerlichen Mitglieder Uwe Holst, Ulrich Sethe, Ann-Kathrin Dose, Sönke Harders, Tanja Bethge, Tarik Pahlenkemper und die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder Bärbel Karstens und Lars Wehmeyer gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheit und führt sie in das Amt als bürgerliche Mitglieder bzw. stellvertretene bürgerliche Mitglieder des Schul-, Jugend- und Sportausschusses der Stadt Schleswig ein. Gleichzeitig werden die bürgerlichen Mitglieder gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Zudem verpflichtet Herr Bergemann das Ratsmitglied Klaus-Peter Katzer gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheit und führt ihn in das Amt als Mitglied des Schul-, Jugend- und Sportausschusses der Stadt Schleswig ein. Gleichzeitig wird Herr Katzer gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung durch den Vorsitzenden zur unparteiischen Ausübung seiner Tätigkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet.