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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

04.03.2024 - 14 Beschluss über eine öffentlich-rechtliche Verei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird darauf hingewiesen, dass in der der Drucksache anliegenden Vereinbarung in § 1 Abs. 2 die Angabe „/m²“ fehlt. Nach redaktioneller Anpassung lautet der richtige Wortlaut wie folgt: „Für diesen Fall wird seitens der Stadt Schleswig eine maximale Kaltmiete in Höhe von 15,14 €/ für die in § 2 festgelegte Laufzeit akzeptiert.“

 

Ratsherr Bergemann erklärt sich kurz vor der Beschlussfassung gem. § 22 GO SH für befangen und verlässt den Sitzungssaal.

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Beschluss

Es wird beschlossen, dass zwischen der Stadt Schleswig und dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gewährleistungsverpflichtung der Stadt Schleswig bezüglich des Neubaus der Kindertageseinrichtung Hornbrunnen in der Fassung der beigefügten Anlage zur Drucksache VO/2024/003 zu schließen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht berührende Veränderungen ergeben.

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Abstimmungsergebnis

35

Ja-Stimmen

 

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Anlagen zur Vorlage