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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

06.05.2024 - 18 29. Änderung des Flächennutzungsplans für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Thiessen erklärt sich für Befangen und verlässt für Beratung und Beschlussfassung den Ständesaal.

 

Ratsherr Harder bittet zur protokollieren, dass es beim direkten Anschluss an die B 201 eng werden könnte im Berufsverkehr, wenn die LKW gleichzeitig losfahren.

 

Ratsherr Dr. Thaysen korrigiert diese Aussage. Es wird keinen direkten Zugang zur B 201 geben. Der bestehende Zugang wird ausgebaut und erweitert.

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Beschluss

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis 19.01.2024 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabellen).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Die Planunterlagen sind dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und danach ist die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

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Abstimmungsergebnis

34

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage