Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

08.07.2024 - 5 Verpflichtung und Amtseinführung neuer Ratsmitg...

Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgervorsteherin Roß verpflichtet die Ratsmitglieder Iris Brückner und Doreen Sager nach § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeiten ein. Sie weist darauf hin, dass die Tätigkeit gem. § 21 Abs. 1 GO gewissenhaft und unparteiisch auszuüben und Verschwiegenheit zu wahren ist.