16.09.2024 - 9.3 Hinweisgeberschutzgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 16.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Wessolowski teilt mit, dass die gesetzliche Vorgabe zur verpflichtenden Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nunmehr intern geregelt ist. Die Aufgabe wird von dem Datenschutzbeauftragten Alexander Schäfer sowohl für die Stadt Schleswig als auch für die Kooperationspartner (mit Ausnahme Amt Kropp-Stapelholm) wahrgenommen.