Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.09.2024 - 9.3 Hinweisgeberschutzgesetz

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wessolowski teilt mit, dass die gesetzliche Vorgabe zur verpflichtenden Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes nunmehr intern geregelt ist. Die Aufgabe wird von dem Datenschutzbeauftragten Alexander Schäfer sowohl für die Stadt Schleswig als auch für die Kooperationspartner (mit Ausnahme Amt Kropp-Stapelholm) wahrgenommen.