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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.11.2024 - 13.1 Änderungsantrag zum Beschluss über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussempfehlung

Es wird beschlossen, die Neufassung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung), VO/2024/176 folgendermaßen abzuändern:

 

§ 5 Steuersatz

 

Die Steuer beträgt 16,25 v.H. des Maßstabes nach § 4 für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2024 in Euro.

Die Steuer beträgt 12 v.H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2025 in Euro.

Die Steuer beträgt 13 v.H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2026 in Euro.

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Abstimmungsergebnis

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen