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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

13.03.2024 - 9.1 Haushaltsgenehmigung

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Wortprotokoll

Herr Ladewig berichtet über die Haushaltsgenehmigung 2024. Es erfolgte eine Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionsmaßnahmen von 26,6 Mio. € auf 22,0 Mio. €. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen wurden in voller Höhe genehmigt. Weiterhin wurde der Stadt Schleswig die Auflage erteilt, dass die Planansätze bei Investitionsauszahlungen, zzgl. der Übertragungen aus dem Vorjahr, in einem Nachtragshaushalt für 2024, den Betrag von 27,0 Mio. € nicht überschreiten dürfen. Der Haushalt 2024 sieht aktuell Investitionsauszahlungen i. H. v. rd. 28,6 Mio. € vor. Zzgl. rd. 8,8 Mio. € Übertragungen aus dem Vorjahr, beträgt das Gesamtvolumen somit rd. 37,4 Mio. €. Damit müssen im Nachtragshaushalt Korrekturen bei den Investitionsauszahlungen im Umfang von mindestens 10,4 Mio. € erfolgen. Der erforderliche Nachtragshaushalt ist bis zum 22.07.2024 zu beschließen. In diesem Zusammenhang teilt Herr Wessolowski mit, dass in der Ratsversammlung am 08.07.2024 der Nachtragshaushalt zu beschließen ist. Die Beratungen hierzu müssen daher in der kommenden Finanzausschusssitzung am 15.05.2024 oder in einer Sondersitzung erfolgen. Die Verwaltung wird mit dem Ausschussvorsitzenden einen Termin abstimmen.

 

Des Weiteren hat die Kommunalaufsichtsbehörde festgestellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig nicht gegeben und daher im besonderen Maße gehalten ist, Konsolidierungsmaßnahmen im konsumtiven Bereich umzusetzen. In Bezug auf die Einhaltung einer investiven Umsetzungsquote von 60% hat sich die positive Entwicklung mit 61,2% im Jahr 2023 fortgesetzt.

 

Der Genehmigungserlass ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

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Anlagen