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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.03.2024 - 5.2 Hochwasserschutz in dem Gebiet "Holmer Noor"

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Wortprotokoll

Der Bürger bittet zudem um Auskunft, wie die Fluchtmöglichkeiten bei einem Hochwasser in dem Gebiet „Holmer Noor“ gestaltet sind und bezieht sich auf die Bauleitplanung des Jahres 2020.

 

Herr Völmicke appelliert an die Eigenverantwortung jede*r Bürger*in, da ein Hochwasserschutz seitens der Stadt nur bis zu einer Höhe von ca. 1,50 m möglich ist. Zudem verweist er, mit Bezugnahme auf das Hochwasser im Oktober 2023, auf eine Aussage des Umweltministers, dass bei einem solchen 200-jährigen Hochwasserereignis ein vollumfänglicher Schutz durch die öffentliche Hand nicht gewährleistet werden kann.