26.03.2024 - 12.1 Änderungsantrag der Grünen zum TOP 12
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Datum:
- Di., 26.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Fraktion stellt den Änderungsantrag vor. Nach gemeinsamer Beratung wird verwaltungsseitig ein Änderungsantrag zu dem Änderungsantrag der Grünen gestellt. Dieser beinhaltet den Wegfall des Absatz 2 des Antrages, sowie die Umformulierung zur Ergänzung des § 4 Abs. 7.
Die Protokollierung der geänderten Beschlussfassung zu TOP 12 und 12.1 erfolgt gemeinsam unter TOP 12.1.
Änderungsantrag der Verwaltung
Der § 4 Abs. 7 wird folgendermaßen ergänzt:
Von der Festsetzung nach § 4 Abs. 6 können Ausnahmen für eine Aufstellung oder Anbringung im Erdgeschoss erteilt werden, sofern keine alternativen Standorte geeignet sind und die Anlagen der Farbgestaltung der Fassade entsprechen. Glänzende Metalle sind nicht zulässig.
Beschluss
Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung wird nebst den folgenden Änderungen als Satzung beschlossen.
Der § 4 Abs. 7 wird folgendermaßen ergänzt:
Von der Festsetzung nach § 4 Abs. 6 können Ausnahmen für eine Aufstellung oder Anbringung im Erdgeschoss erteilt werden, sofern keine alternativen Standorte geeignet sind und die Anlagen der Farbgestaltung der Fassade entsprechen. Glänzende Metalle sind nicht zulässig.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis des Änderungsantrages
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Abstimmungsergebnis zum Beschluss
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |