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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

07.05.2024 - 4.4 Hochwasserschutz

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Wortprotokoll

Ein Bürger fragt, wann die Stadt den Hochwasserschutz gem. gültigem Bebauungsplan im Gebiet Holmer Noor hergestellt hat.

 

Herr Völmicke verweist, darauf, dass Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich von den Grundstückseigentümer*innen getroffen werden müssen. Herr Dr. Thaysen ergänzt, dass diese Frage bereits in vorangegangenen BKU-Sitzungen mehrfach ausführlich beantwortet wurde.