15.10.2024 - 14 Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 15.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussempfehlung
Mit dem Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen sind in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden wie folgt abgewogen (vgl. Abwägungstabelle):
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Stadtwerke SH GmbH & Co.KG (Stadtwerke SH, Schleswiger Stadtwerke GmbH und Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz:
Die Klassifizierung unter Punkt 3.1. und 3.2 wird an die Vorgaben aus Anhang I des Formblattes zur Lärmaktionsplanung angepasst.
Unter Ziffer 4.2 wird der Zeitraum der Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergänzt.
Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bürger 1:
Im Rahmen der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmkennziffer sind insbesondere die innerstädtischen Bereiche auffällig. Die Lärmkennziffer im Bereich des Kattenhunder Wegs befindet sich im unteren Bereich. Die Entwicklung der Lärmkennziffer respektive der Lärmbelastung im Bereich des Kattenhunder Wegs wird im Rahmen der nächsten Lärmaktionsplanung auf etwaige Verschlechterungen / Mehrbelastungen hin überprüft.
In der aktuellen Lärmaktionsplanung sind für den Kattenhunder Weg keine Maßnahmen erforderlich.
Der Hinweis zu Geschwindigkeitsverstößen wird zuständigen Stellen weitergegeben.
Bürger 2:
Maßnahmen zur Lärmminderung an der Flensburger Straße sind im Lärmaktionsplan enthalten.
Der Hinweis zur baulichen Situation wird zur Kenntnis genommen.
Bürger 3:
Im Rahmen der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmkennziffer sind insbesondere die innerstädtischen Bereiche auffällig. Die Schubystraße weist derzeit keine handlungsbedürftige Lärmkennziffer/Belastung auf. Die Entwicklung der Lärmkennziffer respektive der Lärmbelastung im Bereich der Schubystraße wird im Rahmen der nächsten Lärmaktionsplanung auf Verschlechterungen / Mehrbelastungen hin überprüft.
In der Schubystraße von der Flensburger Straße bis zur Berliner Straße sind in der aktuellen Lärmaktionsplanung keine Maßnahmen erforderlich.
Es haben sich lediglich formelle Änderungen im Lärmaktionsplan ergeben.
Der Lärmaktionsplan wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
187,9 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
121,7 kB
|
||
3
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
||
4
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
||
5
|
(wie Dokument)
|
393,5 kB
|
||
6
|
(wie Dokument)
|
400,5 kB
|
||
7
|
(wie Dokument)
|
409,6 kB
|
||
8
|
(wie Dokument)
|
140 kB
|
||
9
|
(wie Dokument)
|
169,9 kB
|